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Häufige Fragen und Antworten

Sie müssen zwischen 18 und 69 Jahre alt sein. Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine der folgenden Genehmigungen besitzen:

Ausländerausweis « B » für mindestens 6 Monate (Europäer) für mindestens 1 Jahr (für Nicht-Europäer)
Aufenthaltsbewilligung « C »
Grenzgängerausweis « G » seit mindestens 1 Jahr (für grenzüberschreitende Arbeitnehmer im Kanton Genf) und 3 Jahre in der übrigen Schweiz
Legitimationskarte (internationale Beamte)

Ja. Nach einem vollen Jahr können Sie einen Kredit beantragen.
Ihre letzte private Steuererklärung ist dann obligatorisch. Die Banken verwenden dieses Dokument, um Ihr Budget zu berechnen und Ihnen ein endgültiges Kreditangebot vorzulegen.

Ja. Ihre letzte private Steuererklärung ist dann obligatorisch, um Ihre Anfrage zu prüfen und Ihnen ein endgültiges persönliches Kreditangebot vorzulegen.

 

Ja. Wenn Sie eine gültige E, D- oder F-Legitimationskarte haben und Ihr Gehalt auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz bezahlt wird, können Sie Ihre Online- Kreditanfrage an das OK crédit Team in Genf senden.

Ja. Solange Ihre Betreibungen bezahlt wurden ist es in der Schweiz grandsätzlich möglich, einen persönlichen Kredit zu erhalten.

 

Ja. Sobald Sie im Ruhestand sind, ist ein persönlicher Kredit möglich. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass Ihr Kredit spätestens an Ihrem 70. Geburtstag zurückgezahlt werden muss.

Ja. Sobald Sie eine IV-Entscheidung erhalten haben, ist ein persönlicher Kredit möglich. Der Höchstbetrag hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben.

Ja. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, können Sie einen  persönlichen Kredit bereits Online beantragen.

Nein. Leider kann eine Kreditanfrage bei einer Lohnpfändung nicht erfolgreich sein.

Ja. Wenn Ihr Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit läuft, ist dies durchaus möglich.

Ja. Solange Ihr Budget dies zulässt, haben Sie das Recht, es anzufordern. In diesem Fall kann es erforderlich sein, eine globalere und möglicherweise effektivere Lösung zu suchen, indem Sie Ihre Kredite konsolidieren. Dies könnte Ihre monatliche Rechnung erheblich senken.

Zuerst müssen Sie Ihren Zek-Extrakt bestellen, hier ist ein Link: https://www.zek.ch/fr-ch/preneurs-de-credit-et-de-leasing/donnees-sur-ma-personne

Im Anschluss daran und wenn Ihnen etwas nicht korrekt erscheint, müssen Sie die Löschung oder Korrektur Ihrer Datenbank beantragen.

Ja. Als festangestellter Mitarbeiter in der Schweiz mit einer gültigen Grenzgängerausweis « G » haben Sie das Recht, einen Kredit zu beantragen. Beachten Sie, dass Sie in Frankreich oder in Ihrem Wohnsitzland keinem BANK ON THE BANKING unterliegen dürfen.